Streichhölzer von RIES PromoPrint AG
 
Streichhölzer von RIES PromoPrint AG
 
::Standard Schachteln
::Spezielle Schachteln
::Langhölzer
::Standard Briefchen
::Spezielle Briefchen
::Zigaretten Schachteln
::Veredlung
::Sitemap

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der RIES PromoPrint AG

1. Allgemeines

1.a) Die nachstehenden Bedingungen werden vom Käufer mit Erteilung des Auftrages und der Annahme der Ware anerkannt. Selbst wenn in seinen Bestellformularen anders lautende Bedingungen angegeben worden sind.
1.b) Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung der AGB durch den Besteller ein.

2. Offertwesen

2.a) Unsere Offerten weisen eine Gültigkeit von 30 Arbeitstagen auf.
2.b) Bis zum Erhalt einer schriftlichen Auftragsbestätigung mit rechtsgültiger Unterschrift sind die Online-Preise als unverbindlich zu betrachten.
2.c) Muster bestellen wir direkt beim Hersteller. Diese werden grundsätzlich berechnet (Stückpreis + Versandkosten) und sind vom Umtausch oder Rücksendung ausgeschlossen.

3. Lieferwesen

3.a) Auf einem Angebot/Auftragsbestätigung zugesicherte Lieferfristen beginnen, sobald die schriftliche Auftragsklarheit vorliegt. Alle angegebenen Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich.
3.b) Die Lieferzeit betragen normalerweise 4-6 Wochen nach Auftragsklarheit.
3.c) Teillieferungen kann der Käufer nicht ausschliessen.
3.d) Mehr oder Minderlieferungen bis zu 10 % behalten wir uns vor, da sie aus technischen Gründen unvermeidbar sind. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
3.e) Bis zu 3 % Ausschuss muss beim Werbedrucken gerechnet werden. Rechnungsabzug diesbezüglich ist nicht möglich.
3.f) Für Lieferung der Ware sind die Transportkosten im Preis nicht inbegriffen. Der Transport erfolgt mit der Schweizer Post.
3.g) Vom Besteller beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung geforderte Eignung aufzuweisen hat, ist uns frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität, Quantität). Auch wenn ein Auftrag vorgängig schriftlich zugesagt wurde, behalten wir uns bei Sichtung der angelieferten Ware vor, einen abschlägigen Druckentscheid zu fällen.

4. Grafische Arbeiten, Reproduktionsrecht, Vorlagen, Werkzeuge

4.a) Der Druck aller uns zur Verfügung gestellten Vorlagen, Clichées, Daten etc., erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt.
4.b) Für den Siebdruck benötigen wir reprofähige Vorlagen (Vektordaten und keine Pixeldaten) wie EPS, AI, oder CDR-Files. Ansonsten werden automatisch Kosten für die grafische Bearbeitung berechnet.
4.c) Die Festlegung der Farben erfolgt über die Pantone-Nummer. Branchenübliche Abweichungen im Farbton sind zulässig.
4.d) Die durch uns erstellten Reproduktionsunterlagen und Werkzeuge (Sieb, Druckvorlagen, Prägeplatten etc.) bleiben Eigentum der RIES PromoPrint AG.
4.e) Der Besteller haftet selbst für übersehene Fehler bei den Korrekturen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

5. Zahlungswesen

5.a) Die Zahlung des Rechungsbetrages hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Skontoabzug zu erfolgen. Bis zur vollständigen Bezahlung der Waren bleiben sie Eigentum der RIES PromoPrint AG.
5.b) Erstkunden beliefern wir gegen Vorauskasse.
5.c) Reklamationen sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Zahlungsverpflichtung wird dadurch nicht aufgehoben.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

6.a) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist für beide Parteien der Sitz der RIES PromoPrint AG.

(Stand: 01.01.07)

 
     
 
 
 
 
 
 
     
   
Artikel: 0
  Total: CHF 0.00